Impressum

Steffens & Knaup Brandschutzingenieur-Gesellschaft - mbH i.L.

Schellingstr. 23

41836 Hückelhoven

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Steffens und Knaup Brandschutzingenieur-Gesellschaft mbH 
01.09.2021

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsgesellschaft Steffens und Knaup Brandschutzingenieur-Gesellschaft mbH– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Sollten einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Auftrag
2.1 Die Annahme des Auftrages sowie telefonische, mündliche oder durch Angestellte getroffene Einzelvereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
3.2 Gegenstand des Auftrages ist jede Art beratender Tätigkeit, wie die Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.
3.3 Thema, Leistungsumfang und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Arbeitgeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

5. Durchführung des Auftrages
5.1 Der Auftrag ist entsprechend den für einen Dienstleister gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
5.2 Einen bestimmten Erfolg insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Dienstleister nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
5.3 Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung grundsätzlich durch den Auftraggeber.
5.4 Der Dienstleister ist berechtigt zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke der Bearbeitung zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragssteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
5.6 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.7 Die Leistungen sind innerhalb der Fristen, soweit vereinbart, fertig zu stellen.

6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Dienstleister alle für die Ausführungen des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.
6.2 Der Auftraggeber darf dem Dienstleister keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seiner Arbeit verfälschen können.
6.3 Der Auftraggeber hat Planänderungen die Auswirkungen auf den Brandschutz haben können unverzüglich anzuzeigen. Sollten aus den Planänderungen ein Mehraufwand für den Dienstleister entstehen, kann er diesen gesondert in Rechnung stellen.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Bedingung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Richtungsstellung vereinbart ist.
7.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
7.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7.4 Rechnungen zu konzeptionellen Leistungen erfolgen nach der einvernehmlichen Kenntnisnahme des Entwurfes. Die Übermittlung der final unterschrieben Leistungen erfolgt erst nach Eingang der vollen Rechnungshöhe.
7.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 2% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7.6 Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Dienstleisters zur Folge. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Fristen
8.1 Die Frist zur Ablieferung der Arbeit (vgl. §3 Abs. 8) beginnt mit Vertragsabschluss.
8.2 Benötigt der Dienstleister für die Erstellung der Arbeit Unterlagen des Auftraggebers (vgl. § 4 Abs. 2), so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen.
8.2 Der Dienstleister kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung der Arbeit zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Frist verlängert sich entsprechend und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
8.3 Wird durch solche Lieferhindernisse dem Dienstleister die Erstellung der Arbeit völlig unmöglich, so wird er von seiner Vertragspflicht frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
8.4 Der Auftraggeber kann neben Lieferung, Verzugsschaden nur verlangen, wenn dem Dienstleister Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
9.2 Fristlose und mehrjährige Verträge können ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 8 Wochen zum Jahresende vereinbart.
9.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet bzw. der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
9.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist schriftlich zu erklären.

10. Haftung
10.1 Eine Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.2 In Fällen von grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für sonstige Schäden auf das dreifache der Honorarsumme begrenzt.

11 Urheberrecht
11.1 Die durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Dokumente unterliegen dem Urheberrecht. Soweit nicht anderes gekennzeichnet ist der Dienstleister der Rechteinhaber.
11.2 Jegliche Vervielfältigung, Veränderung oder das Zitieren von aus dem Zusammenhang genommenen Teilen, sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Dienstleister. 



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